Nordluft im Straßenverkehr wird das allerdings schnell mal teuer
Eigentlich auch totaler Quatsch mit dieser Regelung. Gerade mit der indirekten Beleuchtung schadet man niemanden im Verkehr und würde definitiv besser wahrgenommen werden. Aber gut.. ist halt so und irgendjemand im Amt wird sich da hoffentlich Gedanken gemacht haben warum das verboten ist..
P.S Alle Gesetze in diese Richtung habe ich nur für den KFZ Bereich gesehen. Also PKW, LKW und Anhänger. Von Fahrrad oder Fahrradanhänger steht da nix - würde es daher ggf einfach drauf ankommen lassen (StVZO in dem §19) 😅