Ăsterreichische Gesetze gelten in Ăsterreich. Deutsche Gesetze in Deutschland.
Allerdings gibt es in der Ăśsterreichischen Fahrradverordnung eine Gleichwertigkeitsklausel:
Gleichwertigkeitsklausel
§ 8. Von den in den §§ 1 bis 7 beschriebenen Anforderungen fĂźr Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehĂśrige AusrĂźstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens Ăźber den EWR rechtmäĂig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dĂźrfen und die Anforderungen dasselbe Niveau fĂźr den Schutz der Gesundheit und fĂźr die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt.
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§ 5 (a) Fahrradanhänger sind einachsig und mit einer Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt, oder einer Feststellbremse auszustatten.
Habe schon in einem anderen Thema gefragt, ob es diese Gleichwertigkeitsklausel in Deutschland auch gibt? Aber leider bisher keine Antwort darauf bekommen.
Schon kurios das ein Deutscher Aufgrund eines Artikels des ĂAMTC meint, die Ăśsterreichische Rechtslage zu kennen, aber nicht mal die eigene in Bezug auf Gleichwertigkeitsklausel kennt. đ