Österreichische Gesetze gelten in Österreich. Deutsche Gesetze in Deutschland.
Allerdings gibt es in der österreichischen Fahrradverordnung eine Gleichwertigkeitsklausel:
Gleichwertigkeitsklausel
§ 8. Von den in den §§ 1 bis 7 beschriebenen Anforderungen für Fahrräder, Fahrradanhänger und zugehörige Ausrüstungsgegenstände darf dann abgegangen werden, wenn diese in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR rechtmäßig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden dürfen und die Anforderungen dasselbe Niveau für den Schutz der Gesundheit und für die Verkehrssicherheit gewährleisten, wie in dieser Verordnung verlangt.
😜
§ 5 (a) Fahrradanhänger sind einachsig und mit einer Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt, oder einer Feststellbremse auszustatten.
Habe schon in einem anderen Thema gefragt, ob es diese Gleichwertigkeitsklausel in Deutschland auch gibt? Aber leider bisher keine Antwort darauf bekommen.
Schon kurios das ein Deutscher Aufgrund eines Artikels des ÖAMTC meint, die österreichische Rechtslage zu kennen, aber nicht mal die eigene in Bezug auf Gleichwertigkeitsklausel kennt. 🙃