Banause tzu Naja. meiner ist auch 2cm zu breit ;-) Da du ja doch eine recht lange Strecke gefahren bist, wäre es interessant wieviel Probleme du mit der "Überbreite" hattest.
[gelöscht] Die Breite ist gesetzlich in Deutschland auf max. 1m vorgeschrieben, es sei denn man zieht den Anhänger mit einem Mehrspurfahrrad (Trike/Quad), dann sind es 2,55m. Aber letztlich gilt auch hier, wo kein Kläger, keine Klage! ;-)
mikemolto [gelöscht] "Die Breite ist gesetzlich in Deutschland auf max. 1m vorgeschrieben, es sei denn man zieht den Anhänger mit einem Mehrspurfahrrad (Trike/Quad), dann sind es 2,55m." Steht wo? Bitte Quelle nennen.
Loc wo kein Kläger, keine Klage! ;-) ................. Die kommen spätestens beim ersten Schadensfall und je breiter das Gehänge ist, desto größer die Gefahr mal irgendwo ne Omma oder n hibbligen 6 jährigen außem Gegenverkehr abzuräumen. Du musst übrigens nichtmal Schuld sein. Spätestens dann ist das ganze garnicht mehr so locker. Die Versicherungsfrage steht immernoch ungelöst im Raum.
Nykett Loc Nein, wenn der Anhänger angekoppelt ist, gehört der zum Fahrrad und gilt als ein Fahrzeug und ist ganz normal über die Privathaftpflicht versichert. Solange man nicht grob fahrlässig (Ladungssicherung, Fahrweise) handelt ist man sicher.
Loc Nykett Gilt das auch für Eigenbauten? Ich habe jetzt mehrere Versicherungen bzw Vertreter angeschrieben, KEINE Antwort. Welche Hatpflicht hast du ? Die würde ich dann gern auch abschließen.
Bernd_E Wurde hier nicht von einem bestehenden Gesetz gesprochen wo ein Anhänger 12 Meter lang usw. sein darf? Der Rest ist doch eine Empfehlung. Keine Ahnung wie rechtsverbindlich das ist. Aber ein Hersteller mit besagten Mody hat diesen doch auch auf 1,30 Breite ausgelegt. Kann mir nicht vorstellen, das da vorher keine Recherche betrieben wurde.
Raphael Bernd_E Wurde hier nicht von einem bestehenden Gesetz gesprochen wo ein Anhänger 12 Meter lang usw. sein darf? Länge ist ja nicht die Breite? 🙂 Bernd_E Kann mir nicht vorstellen, das da vorher keine Recherche betrieben wurde. Verkaufen darf man alles 😉 Das Thema mit der Breite wurde hier schon mehrfach diskutiert und ist schnell etwas ausgeartet. Finde gerade spontan nur diese beiden: https://www.fahrradwagen.com/d/237-maximale-abmessung-vom-gespann-hanger https://www.fahrradwagen.com/d/817-regeln-fuer-anhaenger-ab-100cm-breite/
Bernd_E Raphael Na ja, wollte den ganzen Kram aus den anderen Threads nicht noch mal runter beten. Deswegen usw.
01010000 Loc Die würde ich dann gern auch abschließen. Ich suche auch noch. Da es hier aber um die Breite vom FaWoWa geht wäre es sinnvoll das Thema dort weiter zu diskutieren: "Das Thema zur Versicherung"
Chris mikemolto Bitte Quelle nennen. Denke er bezieht sich auf $ 67 StVZO 2.3 Abmessung (maximal): Länge 2,00 m (Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten: Länge 4,00 m) Breite 1,00 m Höhe 1,40 m Das ist hier schon unendlich (in diversen Fäden) diskutiert worden und die Meinungen hier gehen weit auseinander. Also versucht trotzdem lieb zueinander zu sein 😛 https://www.fahrradwagen.com/d/142-merkblatt-fur-das-mitfuhren-von-anhangern-hinter-fahrradern
[gelöscht] mikemolto http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32.php (ziemlich ganz unten steht das mit 2 Rädrigen Fahrrädern die einen Hilsmotor haben….., oben steht allgemein die Beschränkung auf 2,55m. Da ein Trike oder Quad kein 2rädriges Bike ist, gelten die 2,55 anstelle der 1m) http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_63.php (hier steht, dass die Maße auch für andere Fahrzeuge, außer Kraftfahreuge gelten)
mikemolto ok, der link zum Merkblatt: http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf Kann jemand erklären ob ein "Merkblatt" rechtlich bindend ist? In der StVZO sind die im Merkblatt erwähnten Regelungen (?) nicht zu finden.
pamojja mikemolto Kann jemand erklären ob ein "Merkblatt" rechtlich bindend ist? Wikipedia über Fahrradanhänger ist nicht dieser Ansicht. Angeblich ist dieses Gesetz bindend: https://www.buzer.de/gesetz/10146/a205686.htm § 67a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)… (2) Fahrradanhänger müssen mindestens mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein: nach vorn wirkend: a) bei einer Breite des Anhängers von mehr als 600 mm mit zwei paarweise angebauten weißen Rückstrahlern mit einem maximalen Abstand von 200 mm zur Außenkante, b) bei einer Breite des Anhängers von mehr als 1.000 mm zusätzlich mit einer Leuchte für weißes Licht auf der linken Seite,.. Persönlich würde ich mit Fahrrad keinen Anhänger über 1m Breite wollen, ganz einfach weil man dann auf den meisten Fahrradwegen nicht mehr ohne Probleme fahren kann, und auf vielbefahrene und gefähliche Landstraßen ausweichen muss.
BikeCamper mikemolto ok, der link zum Merkblatt: http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf Bei mir geht der Link ins Leere…
Drais mikemolto Kann jemand erklären ob ein "Merkblatt" rechtlich bindend ist? Hat hier denn keiner einen Anwalt den er mal fragen kann? Dieses spekulieren immer.. 😃 mikemolto Kann jemand erklären ob ein "Merkblatt" rechtlich bindend ist? Die Rennleitung kennt halt dieses Merkblatt und mit denen zu diskutieren macht weniger Spass als man denkt. Spätestens wenn die dann noch aus "eigenem Ermessen" mit "Gefährdung" kommen sollte man einen Anwalt einschalten. Hab ich nicht so Bock drauf. pamojja Persönlich würde ich mit Fahrrad keinen Anhänger über 1m Breite wollen, ganz einfach weil man dann auf den meisten Fahrradwegen nicht mehr ohne Probleme fahren kann Finde ein Meter Breite schon kritisch wenn ich mir hier die Wege so anschaue (Gegenverkehr). Aber denke ein Meter ist ein guter Kompromis womit ich leben kann 🙂
pamojja BikeCamper Bei mir geht der Link ins Leere… Danke für den Hinweis, bei mir funktioniert er, fand ihn als Referenz zum StVZO $67a in Wikipedia: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrradanh%C3%A4nger#Rechtliche_Situation