@all
Es geht hier nicht mehr nur um eine tatsächlich Breitenbegrenzung.
Einige posten irgendwelche angeblich rechtsverbindlichen Geometrien ohne tatsächlich einen Nachweis zu erbringen dass diese dann wirklich gültig sind und nachprüfbar Rechtsgrundlage haben.
Z.B. die weiter oben gepostete max. Länge eines Fahrradanhängers von 2,0m. Dann später doch nicht mehr 2m sondern….
Ok oder gibts da noch andere Sichtweisen?