MGe einerseits kann ich Deine Argumentation nachvollziehen, andererseits gibt es hier (im Gegensatz zur reinen Zeltvariante) einen immer trockenen "Kernraum", und im Gegensatz zum reinen FaWoWa einen geschützten Raum für aufrechtes Stehen.
Wenn man tatsächlich private oder gewerbliche Stellplätze (gibt ja viel private Zeltplatzgeber und WoMo-Stellplätze) damit nutzt, ist das in meinen Augen ok. Wenn das natürlich Schule macht im Graubereich, kann es schneller Ärger auch für die übrigen FaWoWas geben.
Andererseits ist auch im PKW-Bereich die Lösung "ohne Stützen" jederzeit erlaubt - und bei einem zweiachsigen (!) Fahrrad-Hänger ja auch ohne Probleme möglich (letzteres leider meines Wissens in Österreich nicht erlaubt). Für die bestehenden Einachser wäre eine strenge Auslegung der Stützenregelung natürlich fatal.