Sechsmalzwei
Sechsmalzwei Steht da nicht auch drin, dass FahrradanhĂ€nger nur 2 Meter lang sein sollen? Ich nehme an, einschlieĂlich Deichsel. Nur zum Transport von SportgerĂ€ten können es 4 Meter sein. Zum GlĂŒck noch keine Vorschrift!
Also!
Ein AnhÀnger darf nur 2m lang sein, wenn dort Personen oder Tiere mit transportiert werden.
LastenanhĂ€nger, wie z.B. bei Boote dĂŒrfen 4m Lang sein.
Diese Recherchen habe ich im GesprĂ€ch mit OrdnungshĂŒtern gehabt.
Daher ist es empfehlenswert das Zugfahrzeug auf 2m LÀnge und den AnhÀnger auf max. 4m LÀnge zu bauen.
Die Deichsel ist ja etwa 50cm .
Ein Fahrrad/Pedelec Gespann kann also etwa 6,50 m betragen, ohne das es Ărger gibt.
Nach Fahrschulinformationen ist es verboten, 2 AnhĂ€nger an das Fahrrad/Pedelec zu hĂ€ngen, die im öffentlichen StraĂenverkehr benutzt werden. Ausnahme, wie ich schon gesehen habe, dieses Reifen-Achsler, wo 2 Kinder drauf sitzen, da dieses als ein AnhĂ€nger gezĂ€hlt wird. Es gibt da Grauzonen.
Ich wĂŒrde mich auf diese 12m LĂ€nge nicht verlassen.
Auch das AusfĂŒllen von einem Zugfahrzeug und 2 AnhĂ€nger kann ein Problem darstellen.
Nach den Infos, die ich habe, kann es im Extremfall sogar zum FĂŒhrerscheinentzug fĂŒhren.
Meine Infos besagen, daĂ ein PEDELEC/Fahrrad Gespann mit Deichsel maximal 6,50m LĂ€nge betragen dĂŒrfen.
Daher sind auch meine Vorstellungen verpufft.
Der Bau auf 6,50m KomplettlÀnge inkl. AnhÀnger ist unbedenklich
Ein Solofahrzeug sollte jedoch nicht lÀnger als eine ParkplatzlÀnge sein.
(habe ich als Empfehlung bekommen)