Also. Offiziell muss ein Bühnenfahrzeug, also wo Leute drauf stehen, tanzen oder auch nur ein Fuss drauf betreten, vom TÜV oder der jeweiligen Stadt überprüft werden, ob dieses für solche Zwecke geeignet sind, bevor man diese nutzen darf.
Privat, kein Problem. Doch… sobald man andere Personen, außer Dich selbst, auf diese Bühne lassen darf, muss ein Gutachten oder eine Prüfung vom TÜV vorliegen.
Also Obacht… Aufpassen… liebe Leutz
Geht nicht nur um versicherungstechnische Fragen, sondern ggf. auch um eine Ordnungswidrigkeit