Insbesondere als Fernlicht - man möchte ja nicht in ein Autofernlicht schauen, aber auch beim Abblendlicht ist bei einer Stirnlampe nicht gewährleistet, daß nicht geblendet wird. Ein Kopf ist ja nicht ein Fahradlenker. Er bewegt sich auch auf und ab und nicht nur rechts und links.
Übrigens abseits der offiziellen Straßen ist es nicht verboten. Es sei denn in Naturschutzgebieten, da ist besondere Rücksicht geboten.