Thoorworld die Gesetzeslage in österreich gibt nirgends ein Gewicht an.. also kein Eigengewicht oder Gesamtgewicht.. es wird nur ein Ladegewicht angegeben.. ich interpretiere das als Zuladung…
Danke für den Hinweis. Habe das bisher wohl wegen Sinnhaftigkeit und aus Unachtsamkeit immer als Gesamtgewicht verstanden - aber tatsächlich:
Ladegewicht § 7.
Das Ladegewicht darf bei der Beförderung von Lasten oder Personen nicht überschreiten:
1.bei mehrspurigen Fahrrädern 250 kg,
2.bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg,
3.bei ungebremsten Anhängern 60 kg.
Aber im Schadensfall wollte ich nicht darauf wetten, wie das dann letztlich interpretiert werden könnte. Oder ob nur von Fahradanhängern ohne Aufbau üblicherweise bis ca. 20 kg ausgegangen wurde? Und der Aufbau (Batterien, Solaranlage, etc.) von daher als zusätzliche Ladung.
Macht ja sonst nicht gerade mehr viel Sinn einen 80kg schweren Anhänger ungebremst zu erlauben, aber einen mit 60kg Ladung und 20kg Eigengewicht nur gebremst.
Aber da du ja vermutlich unter oder nur wenig über die 100kg kommst, wird es bei dir wohl gut gehen.