Den PAS am Anhänger zu verbauen würde bedeuteten das dein Hänger einmal angeschoben, dich auch unterstützt, wenn du nicht trittst. Das solltest du, wenn es geht vermeiden (Legalität *). Besser wäre hier eine Steuerung, die verhindert, dass dich dein Anhänger schiebt. Wenn es der PAS sein soll, dann am besten dort montieren, wo sichergestellt ist, dass er das Pedalieren erfasst.
* Es gab hierzu eine echt gute Einschätzung der Rechtslage, leider wurde der Artikel gelöscht, ich habe zwar noch die PDF, da ich das Copyright nicht besitze, kann diese hier nicht einfach hochladen.
[1] 1. Definition: Phantom-Anhänger
Wie eingangs erläutert handelt es sich bei einem Phantom-Anhänger um einen Fahrrad-An-
hänger, der mit eigener Motorisierung die Zugkräfte unterstützt und gleichzeitig keinerlei
Schubkräfte auf das Zugfahrzeug ausübt. […] – das Zugrad soll weder geschoben noch
gebremst werden. Ein Phantom-Anhänger arbeitet damit auf eine Weise, die die Fahrt mit
dem Zugfahrzeug mit gekoppeltem Anhänger ebenso beschwerdefrei gestalten lässt wie
ohne Anhänger im alleinigen Betrieb.
[1] Im Sinne der § 1 Abs. 2, 3 StVG wird ein Fahrzeug in Pedelec-Logik bezüglich der alleinstehend
möglichen Höchstgeschwindigkeit nur dann zum Kraftfahrzeug, wenn es die dort benannte
Grenze von 6 km/h übersteigt. Das ist beim Phantom-Anhänger nicht der Fall; das Pedalieren
am Zugrad muss gegeben sein.
[1] https://www.tu-braunschweig.de/recht/images/Pdf/2_FMR_AP_Fahrrad-Anh%C3%A4nger_mit_eigener_Motorisierung.pdf